Unser Betriebsleiter Sicherheit, Harald Hinkelbein, wurde als Mitglied zur ehrenamtlichen Mitwirkung in die Prüfungsausschüsse Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe der Industrie- und Handelskammer Fulda berufen.
Die Industrie- und Handelskammer Fulda, kurz IHK Fulda, vertritt die Interessen von Industrie, Handel und Dienstleistung in der dortigen Region. Neben der Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft ist auch die Berufsausbildung ein großes Ziel.
Die Sachkundeprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Aus- und Weiterbildungen bei der IHK Fulda. Im Prüfungsausschuss der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe, wozu beispielsweise das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört, sitzt nun auch Herr Hinkelbein aus unserem Unternehmen 2besecured als ehrenamtlich aktives Mitglied.
Das Bewachungsgewerbe ist durch § 34a Bewachungsgewerbe in der Gewerbeordnung besonders geregelt.
§ 34a Bewachungsgewerbe
(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn …
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html
Zur Durchführung besonderer Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung notwendiger Bestandteil der Gewerbeerlaubnis. Die Berufung durch die IHK Fulda zeugt von der fundierten fachlichen Kompetenz und Erfahrung unseres Leiters der Sicherheit in Frankfurt, Herr Harald Hinkelbein.
Wir gratulieren und wünschen alles Gute für die Zukunft!